Alle Schüler, deutsch und nicht-deutsch, sind gesetzlich verpflichtet über eine Krankenversicherung zu verfügen und der Schule schriftlichen Beweis dafür zu liefern. Für jegliche Reisen außerhalb von Deutschland müssen Studenten ihren Versicherungsstand vorher klären. In manchen Fällen wird eine Reiseversicherung empfohlen. Während der Studienzeit ist der Schüler bei Teilnahme an schulischen Veranstaltungen in der gesetzlichen Unfallversicherung der Schule mitversichert. Unfälle jeglicher Art müssen umgehend der Schulleitung gemeldet werden. Alle Schüler benötigen eine Haftpflichtversicherung.