Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit, Unfall) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen. Im Falle mündlicher Benachrichtigung muss der Schüler eine schriftliche Mitteilung bei seiner Rückkehr nachreichen. Es ist auch seine Verantwortung, die betroffenen Lehrer über die Verhinderung der Teilnahme am Unterricht zu benachrichtigen. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Tagen wird die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt. Der versäumte Unterricht muss von den Schülern eigenverantwortlich nachgearbeitet werden.