Alle ETS Schüler sind während der ersten drei Jahre verpflichtet an einem 8-wöchigen Praktikum teilzunehmen. Es wird in der Regel im Januar und Februar absolviert und kann in einer oder mehreren Gemeinden/Institutionen stattfinden.
Diese Praktika werden in Zusammenarbeit mit dem Leiter der praktischen Dienste, dem Pastor der Gemeinde und dem Schüler koordiniert und geplant. Jeder Schüler kann seine eigenen Interessen bei dieser Planung mit einbringen und sich an der Koordination beteiligen, natürlich in engster Zusammenarbeit mit dem Leiter der praktischen Dienste.
Bevor der Schüler in das Semesterpraktikum verreist, müssen folgende Fragen geregelt und geklärt sein:

Praktikumsberichte

Die ausgefüllten Praktikumsberichte müssen nach Ende des Praktikums innerhalb von 14 Tagen an die Schule zurückgesandt werden.  

Aufenthalt auf ETS 

Übernachtung und Verpflegung außerhalb der Schulzeit ist nicht in den pauschalen Internatskosten der Schule beinhaltet. Nur diejenigen Schüler, die im Haus zum Semesterpraktikum eingeteilt sind, erhalten freie Kost und Logis.
Das Wohnen im Internat außerhalb der regulären Schulzeiten bedarf einer Sondergenehmigung der Internatsleitung.