Schüler, die vorzeitig das Seminar verlassen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Schulgeld und Internatskosten anteilig erstattet. Eine Anfrage auf Erstattung muss spätestens zwei Wochen nach dem Verlassen der Schule eingereicht sein. Folgende Erstattungsregeln sind zu beachten:

  1. Semestereingangszahlungen für Internatskosten werden anteilig ab Verlassen der Schule auf Semesterende erstattet.
  2. Das Schulgeld wird nach folgenden Richtlinien erstattet:
    a. während der ersten zwei Wochen des Semesters (oder am ersten Tag vom Kompaktkurs) 80%
    b. während der dritten Woche des Semesters (oder am zweiten Tag vom Kompaktkurs) 60%
    c. während der vierten Woche des Semesters (oder am dritten Tag vom Kompaktkurs) 40%
    d. während der fünften Woche des Semesters 20%

Nach der fünften Woche des Semesters (oder am dritten Tag vom Kompaktkurs) ist eine Erstattung des Schulgeldes nicht möglich. Alle Schulgeldzahlungen sind zu leisten.

Dieses Erstattungsverfahren ist nur gültig für Schüler, die nicht aus disziplinarischen Gründen das Seminar verlassen müssen. Prinzipiell werden keine Erstattungen für andere Gebühren, außer Schulgeld und Internatskosten geleistet.