Das akademische Jahr ist unterteilt in zwei Semester mit jeweils 16 Unterrichtswochen, in welchen die Schüler mindestens 22 Stunden pro Woche belegen müssen. Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 30. Juni des folgenden Jahres.  

1. Pflichtfächer

Alle Pflichtkurse müssen erfolgreich abgeschlossen werden. Für den Abschluss muss ein Durchschnitt von mindestens 2.0 oder mehr erreicht werden. Pflichtkurse sind alle Grundkurse, Wahlfächer und Begleit- und Semesterpraktika sowie die Kurse, die mit einer Note bewertet werden. Die Ausbildung (inkl. Abgabe der Abschlussarbeit) muss innerhalb von fünf Jahren nach der ersten Einschreibung an der ETS abgeschlossen werden.
Im Falle einer schweren Erkrankung kann auf schriftlichen Antrag an den Studiendekan eine Verlängerung gewährt werden.
Wenn ein Schüler einen Kurs nicht besteht, muss innerhalb eines Monats nach Semesterende (in welchem der nicht bestandene Kurs angeboten wurde) eine wiederholte Prüfung abgelegt werden, die den gesamten Kursinhalt beinhaltet. Alternativ muss der Kurs im folgenden Jahr oder wenn er erneut angeboten wird, wiederholt und erfolgreich abgeschlossen werden.

2. Wahlfächer

Zusätzlich zu den Pflichtfächern können die Schüler angebotene Wahlfächer belegen. Innerhalb der ersten Woche eines Semesters kann man aus einem Wahlfach ohne weitere Folgen ausscheiden. Scheidet ein Schüler nach der zweiten Woche aus einem Wahlfach aus, erhält er die Note „W“ (Withdrawal), und eine eventuell erhobene Unterrichtsgebühr wird nicht zurückerstattet. Dies trifft nicht zu für Wahlfächer, die von der Schule abgesagt werden müssen. Wahlfächer werden nur bei einer Mindestanzahl von vier Interessenten unterrichtet.
Wahlfächer können von Schülern als Gasthörer besucht werden, sofern sie sich den allgemeinen Anwesenheits- und Finanzregelungen der Schule unterstellen. Die Prüfungen brauchen dann nicht mitgeschrieben werden. Es wird keine Fach Note erteilt; nur die Teilnahme am Unterricht wird bescheinigt. Praktischer Musikunterricht (Gesangs- und Instrumentalunterricht) ist für Gasthörer nicht zugänglich.

3. Zuordnung in eine höhere Klassenstufe

Eine Zuordnung in eine höhere Unterrichtsstufe bei Antritt der Ausbildung ist auf zwei Wegen möglich:

  • ETS stimmt der Übertragung von Kredits anderer Schulen zu.
  • Durch Ablegen einer Prüfung in bereits absolvierten Fächern. Dies ist jedoch nur in bestimmten Fächern und bei folgenden Bedingungen möglich:
    i. Kredits, die durch eine Prüfung erlangt werden, werden mit „P“ (Pass = Bestanden) ins Zeugnis aufgenommen und haben keinen Einfluss auf die Durchschnittsnote des Schülers.
    ii. In der jeweiligen Prüfung muss zumindest eine Versetzungsnote erreicht werden, um für das Fach Kredits zu erreichen.
    iii. Eine solche Anerkennung kann nur für Fächer des Grundkurses gegeben werden, vorausgesetzt der Schüler erreicht dennoch mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche.
    iv. Prüfungen zur Anerkennung von bereits absolvierten Fächern können nur in den ersten zwei Wochen eines Semesters abgelegt werden.

Jede Einordnung in eine höhere Klassenstufe bedarf der Genehmigung des Dekans.