Zu Beginn jeden Schuljahres nimmt der Haustechniker Probefahrten vor, um Fahrer für die Schulfahrzeuge zu bestimmen. Das beinhaltet die Nutzung der Schulfahrzeuge für private Zwecke. Niemand darf die Schulfahrzeuge ohne Erlaubnis fahren.
Werden die Schulfahrzeuge privat genutzt, müssen diese bis spätestens 22:00 Uhr zurück am ETS sein. Jegliche Ausnahme muss vom Haustechniker genehmigt werden
Nähere Informationen bezüglich Nutzung, Fahrtenbuch-Eintrag, Kfz-Versicherung etc. erhalten die ausgewählten Fahrer vom Haustechniker.