ETS-Stipendien – Schüler, denen keine staatliche Unterstützung zur Verfügung steht, können auf Antrag vom Seminar begrenzte Vergütung für geleistete Mitarbeit im Haus erhalten.

Bundesausbildungsförderung (BAFöG) Die Ausbildung auf ETS wird gefördert nach BAFöG gemäß der Kirchenberufeverordnung. Jeder Schüler ist selbst verantwortlich den Antrag zur Ausbildungsförderung rechtzeitig zu stellen. Die Schule bietet jedoch Hilfe an. Es empfiehlt sich, den Antrag noch vor Schulbeginn einzureichen. Der Abbruch der Ausbildung führt zu einer Meldepflicht der Schule und Rückzahlung der erhaltenen BAFöG-Gelder des/r Schüler(s)/In.