Bibliotheksbenutzer haben folgenden Anweisungen für die Nutzung der Bibliothek Folge zu leisten:

  1. Die Bibliothek und der Leseraum sind während des Semesters von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet, auch wenn nicht immer Personal im Dienst ist. 
  2. Die Benutzung beschränkt sich auf den katalogisierten Bibliotheksbestand, d. h. solche Bücher mit Signatur am Buchrücken und Barcode in der Innenseite des Buchdeckels. 
  3. Jedes Buch, auch wenn es in der Bibliothek oder im Leseraum benutzt wird, MUSS vorher ordnungsgemäß mit der Studenten ID ausgecheckt werden! Auf keinen Fall darf Bibliotheksbestand ohne ordnungsgemäßes Ausleihverfahren aus den Bibliotheken entfernt werden!
  4. Das Limit der auszuleihenden Bücher liegt bei zehn Stück. Ausnahmen genehmigt der Bibliotheksleiter. 
  5. Sollte das Self-Check-out-System nicht funktionieren, kann dies folgende Gründe haben:
    i. Das Limit von zehn zu entleihenden Büchern ist erreicht.
    ii. Ein oder mehrere der vom Schüler bereits entliehenen Bücher ist überfällig.
    iii. Das Buch ist von einem anderen Schüler reserviert worden.
    Um den Grund herauszufinden, sollte sich der Schüler mit seinem Benutzernamen und Passwort in das Bibliothekssystem einloggen.  
  6. Benutzte Bücher dürfen nicht selbst in die Regale zurückgestellt werden, sondern sind auf dem Bücherwagen (Hauptbibliothek) bzw. auf dem Rückgaberegal (Leseraum) abzulegen.
  7. Bücher, die für laufende Kurse reserviert sind, werden auf dem Reserved Shelf in der Hauptbibliothek aufbewahrt und dürfen für maximal zwei Stunden entliehen werden. Von dort benutzte Bücher MÜSSEN auch dorthin zurückgestellt werden!
  8. Die Leihfrist beträgt in der Regel vier Wochen. Sie kann um weitere zwei Wochen verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt oder anderweitige Nutzung Vorrang hat. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Die Bibliothek kann die Leihfrist in besonderen Fällen verkürzen. 
  9. Zeitschriften aus dem Zeitschriftenregal dürfen nur in der Bibliothek oder im Foyer gelesen werden und müssen danach an den richtigen Platz im Regal zurückgesteckt werden.
  10. Der Arbeitsplatz in den Bibliotheksräumen muss spätestens am Abend komplett geräumt werden.
  11. Um ein möglichst ungestörtes Arbeiten zu ermöglichen, wird um Ruhe gebeten.
  12. Essen und Trinken ist in allen Bibliotheksräumen untersagt, abgesehen von Wasser in verschließbaren Gefäßen.
  13. Das Bibliothekspersonal steht zu folgenden Zeiten für Auskünfte zur Verfügung:
    Mo - Do 08:30 – 12:30 Uhr
  14. Der gesamte Arbeitsplatz des Bibliothekspersonals ist für Nutzer nicht zugänglich.
  15. Bei Beschädigungen oder Verlust des ausgeliehenen Buches hat der Nutzer vollen Ersatz für die der Bibliothek dadurch entstehenden Kosten zu leisten. Da er für alle Schäden haftbar gemacht werden kann, wird empfohlen, bei der Ausleihe den Zustand des Buches selbst zu überprüfen und das Personal von etwaigen Mängeln zu unterrichten.
  16. Der Bibliotheksleiter kann bestimmtes Bibliotheksgut von der Ausleihe oder Nutzung ausschließen.