Als Repräsentant der Schulgemeinschaft im Dienst der Ermahnung und Wiederherstellung dient ein Disziplinarkomitee. Dieses besteht aus mindestens drei Mitgliedern welche zu Beginn eines jeden Schuljahres vom Präsidenten ausgewählt werden. Sie prüfen Fälle, die von Dozenten oder Mitarbeitern vorgebracht werden. Das Komitee sollte den Beschuldigten anhören, beten, beratschlagen und angemessene Maßnahmen bestimmen.
Im Falle einer heftigen Auseinandersetzung ist der Präsident autorisiert, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, die dem größten Interesse dieser Institution entsprechen.